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DSGVO 1 Jahr danach – Ein Datenschützer zieht Bilanz

Am 25. Mai 2019 jährte sich das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, das erste Mal. Grund genug, Bilanz zu ziehen. Während sich im Vorfeld die Kritik an dem Gesetz häufte und in den Medien beispielsweise von Abmahnwellen die Rede war, blieben die Befürchtungen der Unternehmen diesbezüglich weitestgehend unbestätigt.

DSGVO 1 Jahr danach - Ein Datenschützer zieht Bilanz Haye Hösel, Geschäftsführer und Gründer der HUBIT Datenschutz GmbH & Co. KG: „Doch auch ein Jahr nach Inkrafttreten gehört ein DSGVO-konformer Umgang mit sensiblen Daten noch immer nicht zum Alltag vieler Unternehmen.“ Besonders wenn es um gesetzeskonforme Websites, sichere Passwörter oder die Nutzung von Diensthandys geht, besteht weiterhin Handlungsbedarf. Hösel betont: „Unternehmen sehen nicht immer den Sinn der DSGVO, sondern lediglich einen größeren Arbeitsaufwand. Aber immerhin schließen wir auch die Tür ab, wenn wir das Haus verlassen, obwohl dies einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.“ Sen...

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Datenschutz

Der Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch und Verlust. Unternehmen, die Software einsetzen, müssen sicherstellen, dass sie gesetzliche Anforderungen wie die DSGVO erfüllen. Dazu gehören Datensicherheit, Transparenz bei der Datenverarbeitung und das Recht auf Löschung oder Berichtigung. Datenschutzfunktionen in Unternehmenssoftware umfassen Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Audit-Protokolle und regelmäßige Sicherheitsupdates. Ein umfassendes Datenschutzmanagement minimiert das Risiko von Datenlecks und stärkt das Vertrauen der Kunden, während es gleichzeitig die rechtlichen und finanziellen Risiken für das Unternehmen verringert.

 
Transparenzhinweis für Pressemitteilung
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