BayLDA stellt Informationen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung bereit
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat ein wichtiges Instrument zur Einschätzung von Datenschutzrisiken: Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat ein wichtiges Instrument zur Einschätzung von Datenschutzrisiken: Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Ab dem 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet Ihren Datenschutzbeauftragten (DSB) an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu melden. Für bayerische Unternehmen ist das, das Bayerisches Landesamt
Im bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG alt) gibt es eine Verpflichtung zu einem Öffentlichen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Wie sieht es hier beim neuen Gesetz bzw. der DSGVO
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