Die Kassesnsicherungsverordnung (KassenSichV) setzt viele Unternehmen unter Druck, denen das Ende der Umsetzungsfrist am 30.09.2020 zu schnell näher rückt. Unter den richtigen Bedingungen kann diese aber nun verlängert werden - was auch die Umsetzung der KassenSichV durch Cloud-TSE erleichtern wird.
Fristverlängerung für Cloud-TSEs im Rahmen der KassenSichV: Wer auf die Cloud setzt, ist langfristig sorgenfrei
Kassenhersteller, Händler und Gastronomen bereiteten sich bislang mit Hochdruck auf die Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit bisherigen Stichtag vom 30.09.2020 vor. Spätestens ab Oktober diesen Jahres sollten ursprünglich alle Aufzeichnungs- und Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – verfügen, um manipulationssicher zu sein.
Nun gibt es Aufschub für diesen straffen Zeitplan: Die Oberfinanzminister Hessens, Bayerns, Nordrhein-Westfalens, Hamburgs und Niedersachsens haben sich darauf verständigt, die Übergangsfris...
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