BayLDA stellt Informationen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung bereit
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat ein wichtiges Instrument zur Einschätzung von Datenschutzrisiken: Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Meldung des Datenschutzbeauftragten beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Ab dem 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet Ihren Datenschutzbeauftragten (DSB) an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu melden. Für bayerische Unternehmen ist das, das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Datenschutzaufsichtsbehörden: Stärkung der Nutzer-Rechte – Microsoft ergänzt Standardvertragsklauseln
Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörden begrüßen Initiativezur Absicherung internationaler Datentransfers – Der internationale Datentransfer aus Europa in die USA ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schrems II vom Juli 2020 allenfalls noch sehr eingeschränkt möglich, obwohl zahlreiche US- Anbieter zentrale Akteure der weltweiten Datenverarbeitung sind.