Ab dem 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet Ihren Datenschutzbeauftragten (DSB) an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu melden. Für bayerische Unternehmen ist das, das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Meldung des Datenschutzbeauftragten beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
Nach dem Artikel 37 Absatz 7 der DSGVO haben Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB)
zu veröffentlichen und
der Aufsichtsbehörde mitzuteilen
Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (kurz: BayLDA) entwickelt laut Webseite dafür einen neuen Online-Service, der diese Meldung für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen) möglich macht.
Über dieses Meldeportal können Meldungen getätigt und aktuell gehalten werden. Das Portal befindet sich laut Webseite in der finalen Testphase. Die Aufsichtsbehörde bittet die Verantwortlichen von Meldungen in Papierform abzusehen, da der bürokratische Aufwand dafür hoch ist und die vorh...
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