Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat ein wichtiges Instrument zur Einschätzung von Datenschutzrisiken: Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
BayLDA stellt Informationen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung bereit
Auf Basis der neuen Idee eines „risikoorientierten Ansatzes“ zieht sich dieses Konzept durch die gesamte DSGVO. Eine DSFA hilft vor allem bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, bei denen ein hohes Risiko für die von der Verarbeitung betroffenen Personen besteht, um diese mit gezielten Maßnahmen zu schützen und Risiken einzudämmen.
Der Ansatz dient zur Auswahl der „richtigen" (d. h. wirksamen und geeigneten) technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten. Dies bedeutet im Alltag für Verantwortliche, dass durch eine Auswahl passender Maßnahmen das Risiko der Rechte und Freiheiten für die einzelnen betroffenen Personen (z. B. Kunden oder Mitarbeiter) entscheidend reduziert bzw. eingedämmt werden kann. D...
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