Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörden begrüßen Initiativezur Absicherung internationaler Datentransfers - Der internationale Datentransfer aus Europa in die USA ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schrems II vom Juli 2020 allenfalls noch sehr eingeschränkt möglich, obwohl zahlreiche US- Anbieter zentrale Akteure der weltweiten Datenverarbeitung sind.
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Ein Grund dafür ist die aus Sicht des EuGH völlig überzogene Massenüberwachung durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden, wie die NSA, weswegen Daten von Europäern nur noch unter ergänzenden Schutzmaßnahmen übermittelt werden dürfen. Der Europäische Datenschutzausschuss hat in der vergangenen Woche erste Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen abgegeben und zu einer Konsultation eingeladen.
Alle Beteiligten und Entscheidungsträger im internationalen Datentransfer sind aufgerufen, rechtlich haltbar...
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