Kommentar zur Unzulässigkeit der unverschlüsselten Übersendung von Vertragsdaten nach der DSGVO
DSGVO: personenbezogene Daten nur verschlüsselt übermitteln
Am 25. Mai dieses Jahres trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig in Kraft – für Unternehmen bedeutet dies, personenbezogene Daten zu schützen und bei deren Verarbeitung die 99 Artikel der Regeln zu beachten. Bereits im Vorfeld des Stichtags haben viele Betriebe im Zuge der eigenen Digitalisierung sowie aufgrund möglicher Kostenersparnisse auf E-Mail-Kommunikation in Zusammenhang mit Verträgen umgestellt. Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder auch Versicherungspolicen finden ihren Weg digital zum Kunden. Auf Unternehmensseite wirken sich ausbleibende Portokosten für einen Postversand positiv im Ergebnis aus, Auftraggeber dagegen erwarten heute einen schnellen Digitalversand: eine Win-win-Situation. Doch die DSGVO untersagt die Übermittlung solcher Daten ohne Verschlüsselung. Artikel 5 (1), f) legt fest, das...
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