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Schutz der Mitarbeiterdaten: Arbeitgebern droht Abmahnwelle

Was genau passiert in Ihrem Unternehmen mit den persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter? Wer Mitarbeiter beschäftigt sollte sich warm anziehen, wenn es künftig um das Thema Datenschutz geht. Denn mit der neuen Datenschutzgrundverordnung müssen Arbeitgeber nachweisen, dass sie alle Vorgaben einhalten und dass sie sorgfältig mit Mitarbeiterdaten umgehen. Wenn nicht, drohen hohe Strafen. Ecovis-Rechtsanwältin Marine Serebrjakova sieht Abmahner schon in den Startlöchern

Schutz der Mitarbeiterdaten: Arbeitgebern droht Abmahnwelle
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Spätestens dann sollten Arbeitgeber dafür gerüstet sein. Verstoßen sie gegen die neue DSGVO, dann drohen ihnen hohe Bußgelder, Abmahnungen sowie Schadenersatzforderungen insbesondere von Mitarbeitern für immaterielle Schäden.
Was genau sind immaterielle Schäden?
Werden Daten von Mitarbeitern beispielsweise aus Personalfragebögen falsch genutzt oder geraten in falsche Hände, so verletzt dies das gru...

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