Bußgelder in Höhe von 195.000 Euro lassen Unternehmen aufschrecken. Haye Hösel, Geschäftsführer und Gründer der HUBIT Datenschutz GmbH & Co. KG., klärt auf, was von den Bußgeldverfahren der DSGVO zu erwarten ist:
Steigende DSGVO-Bußgelder
Unlängst verhängte die Berliner Datenschutzbehörde das bis dato höchste DSGVO-Bußgeld von 195.000 Euro an ein Lieferdienstunternehmen. Derartige Bußgeldsummen lassen viele Unternehmen aufschrecken, zumal etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte auf einer Konferenz der Nachrichten-Website Netzpolitik.org im September angekündigt hat, dass ähnliche Verfahren folgen würden. Erhalten Unternehmen eine Anfrage ihrer Datenschutzbehörde, sollten sie in jedem Fall den Beistand eines Experten ersuchen.
Meist beginnt eine Untersuchung damit, dass die Unternehmen einen mehrseitigen Fragebogen zugesendet bekommen, den die Mitarbeiter häufig eher arglos ausfüllen – sie kopieren beispielsweise die entsprechenden Antworten und Daten aus dem Internet. Eine solch unb...
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